Daran ändert nichts, dass es sich bei der Beklagten um eine [...] mit erwachsenen und lebenserfahrenen Studierenden handelt. In Bezug auf das Mass der aufzuwendenden Sorgfalt darf aber von letzteren grundsätzlich erwartet werden, dass sie sich selbst organisieren können, gefährliche Situation erkennen und Hilfe holen, wenn sie solche benötigen; darauf ist im Zusammenhang mit der Prüfung der Kausalität (siehe hinten Erw. II/6) und gegebenenfalls bei der Bemessung der Genugtuung näher einzugehen.