Zusammenfassend müssen alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen werden, um die Schülerinnen und Schüler vor möglichen Gefährdungen zu schützen. Es müssen nicht alle erdenklichen und mit geringster Wahrscheinlichkeit eintretenden Gefahren abgesichert werden, aber immer solche, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung in einer bestimmten Situation auftreten können (vgl. zum Ganzen: MICHAEL MERKER/LEA STURM, in: Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, Rechtliche Verantwortlichkeit von Lehrpersonen im Beruf, Ein Leitfaden für Lehrpersonen, 2021, S. 7;