Beklagte zu gesteigerter Sorgfalt verpflichtet bei der Erteilung von Arbeitsaufträgen. Überdies habe die Anweisung der Beklagten, beim Abbau die Stellwände in verschiedene Geschosse zu bringen, dazu geführt, dass die Transportwagen nur noch teilweise beladen waren und dadurch das Manövrieren gefährlicher wurde.