Unter "Additional equipment" ist vermerkt: "Use the form 'Project Requirement'" (Klageantwortbeilage 2). Die Beklagte führt diesbezüglich weiter aus, dass die Studierenden nicht dazu verpflichtet gewesen seien, für die Präsentation ihrer Arbeiten überhaupt Stellwände zu verwenden; tatsächlich besteht kein Anhaltspunkt für eine entsprechende Anordnung.