Mit Persönlichkeitsverletzungen sind meist massive Vertrauensverluste in staatliches Handeln verbunden. Diese sind durch Genugtuungsleistungen zu mildern (Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 23. April 2008 [Botschaft], Bericht und Entwurf zur 1. Beratung, 08.107, S. 29). Ob eine Persönlichkeitsverletzung hinreichend schwer wiegt, um die Zusprechung einer Geldsumme als Genugtuung zu rechtfertigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dem Richter kommt bei der Beurteilung ein weites Ermessen zu (BGE 129 III 715, Erw. 4.4 mit Hinweisen).