C. 1. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 8. August 2024 wurde auf den 4. November 2024 zu einer mündlichen Verhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung vorgeladen. Gleichzeitig wurden die Parteien über das Beweisthema der Befragung und das weitere Vorgehen aufgeklärt. 2. Die ebenfalls mit Verfügung vom 8. August 2024 von der Beklagten eingeforderten Unterlagen und Informationen reichte sie mit Eingabe vom 16. September 2024 ein.