3. Es sei der Beklagten im Eventualfall einer medizinischen Begutachtung die Gelegenheit zum Stellen von Gutachterfragen zu geben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Klägerin. Verfahrensanträge 1. Es sei aus Gründen der Verfahrensökonomie vorfrageweise die Haftung zu prüfen. 2. Wo die Beklagte in der Klageantwort als Beweismittel die Parteibefragung beantragt, sei diese auf Seiten der Beklagten mit Herrn Prof. F._____, Institutsleiter, c/o Beklagte durchzuführen. -4-