3. Mit Verfügung vom 18. Oktober 2022 stellte das Verwaltungsgericht die Klage der Beklagten zur Erstattung der Klageantwort zu und lud die Kantone Aargau, Q._____, R._____ und S._____ zum Verfahren bei. 4. Die Kantone Aargau, R._____, Q._____ und S._____ verzichteten je auf eine aktive Beteiligung am Verfahren. 5. Die B._____ erstattete am 30. Januar 2023 ihre Klageantwort. Sie beantragt: Rechtsbegehren 1. Die Teilklage vom 03.10.2022 sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Es sei eventualiter eine medizinische Begutachtung der Klägerin zu veranlassen.