Eine allfällige fehlerhafte Protokollierung der Schulpflegesitzungen (mangels eigenhändiger Unterschriften der Schulpflegepräsidentin und der protokollführenden Schulverwalterin oder Stellvertreterin) hat so oder so keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der an den Sitzungen gefassten Beschlüsse. Dass an den Sitzungen der Schulpflege vom 28. September 2020 und 12. Januar 2021 die protokollierten Beschlüsse gefasst wurden, haben die Mitglieder der ehemaligen Schulpflege an der Zeugenbefragung vor Verwaltungsgericht bestätigt, soweit sie sich daran erinnern konnten (Protokoll, S. 8, 11, 13 und 16).