Kritisch zu würdigen wäre allenfalls die Gültigkeit des an der Schulpflegesitzung vom 28. September 2020 gefassten Beschlusses, wonach die Schulleitung (vorübergehend, während der reduzierten Tätigkeit der Schulverwaltung zufolge Abbaus eigener Überstunden) Überstunden zu leisten habe, um die wichtigsten Aufgaben (der Schulverwaltung) fristgerecht erledigen zu können, falls zu diesem Traktandum tatsächlich kein schriftlicher, mindestens vier Arbeitstage vor der Sitzung auf der Schulverwaltung aufgelegter Antrag vorgelegen hätte, in welchen der an der Sitzung abwesende D._____ hätte Einsicht nehmen können. Den Zeugenaussagen von - 25 -