aufzuschreiben, die sie normalerweise an die Schulverwaltung delegieren würde (vgl. KB 14). An dieser Sitzung waren seitens der Schulpflege die Präsidentin B._____, E._____ und C._____ anwesend. F._____ war der Sitzung via Teams zugeschaltet. Entschuldigt abwesend war J._____ (richtig: D._____). Aus dieser Abwesenheit schliesst die Beklagte unter Verweis auf die Geschäftsordnung der Schulpflege T._____ vom 11. Dezember 2018 (BB 9) auf das nicht gültige Zustandekommen des Beschlusses betreffend die Überzeit- bzw. Überstundenanordnung, weil dieses Geschäft nicht gemäss Ziff. 2.3.4 der Geschäftsordnung traktandiert worden sei.