was nicht als Aufforderung zur sofortigen Einstellung der Überstundenarbeit (vor Klärung der Arbeitslast der Schulleitung) aufgefasst werden kann. Dass der angekündigte Widerruf der Überstundenanordnung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt wäre, ist nicht aktenkundig und aufgrund der gesamten Umstände auch nicht anzunehmen. Jedenfalls liegt kein entsprechender Beschluss oder auch nur eine informelle Äusserung des Gemeinderats vor (vgl. Protokoll, S. 29).