Eine Kopie der Mail der Schulverwaltung ans BKS vom 22. Januar 2021 (KB 17) mit Zustellung des Protokollauszugs zu den Beschlüssen der Schulpflege vom 12. Januar 2021 ging auch an ihn. Ausserdem erfuhr er offenbar am selben Tag nach eigenem Bekunden aus einem Telefongespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin des BKS, dass die Schulpflege das BKS angewiesen hatte, der Klägerin die 329 Überstunden aus dem Zeitraum August bis Dezember 2020 auszuzahlen (Protokoll, S. 28).