Es kann somit nicht darauf abgestellt werden, dass es in der Software/Applikation ALSA (Administration Lehrpersonen Schule Aargau) keinerlei Einträge (mehr) gibt (z.B. Verträge mit Lehrpersonen, Berichte zur Vorbereitung von Laufbahnentscheiden, Recherchen und Abklärungen zu rechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Entlassung einer Lehrperson, Korrespondenz mit dem BKS und Eltern, Mails, Absprachen mit Sonderschulen etc.), die sich der Klägerin zuordnen lassen. Abgesehen davon dürfte die Leitungsfunktion der Klägerin auch viele Aufgaben beinhaltet haben, die nicht zur Generierung von digitalen Dateien führten, etwa die Teilnahme an Sitzungen und Elterngesprächen