Die Klägerin selbst gab zu bedenken, dass sie häufig von 6.00 Uhr morgens bis 23.00 oder 23.30 Uhr abends gearbeitet habe (Protokoll, S. 19). Auch in der unterrichtsfreien Zeit habe sie gearbeitet, sei jederzeit erreichbar und mit Vorbereitungsarbeiten sowie Mitarbeitergesprächen mit den ihr unterstellten 33 Lehrpersonen beschäftigt gewesen. Im Herbst 2020 habe sich die Situation noch einmal verschärft, weil die ohnehin unterdotierte Schulverwaltung habe Überstunden kompensieren müssen. Wenn die Schulverwaltung genügend dotiert sei, könne sie die Schulleitung immens entlasten. Ansonsten bleibe vieles an der Schulleitung hängen.