2.2 f., und 4A_40/2008 vom 19. August 2008, Erw. 3.3.2; je mit Hinweisen). Und selbst beim Einsatz von elektronischen Zeiterfassungssystemen am Arbeitsplatz (Stempeluhren) besteht keine volle Gewähr dafür, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, nicht bloss die Präsenzzeit erfasst wird. - 15 -