Daraus resultieren nach Abzug der Ferientage für über 60- jährige Mitarbeitende mit einem Ferienanspruch von 30 Tagen oder 252 Stunden (6 Wochen à 42 Stunden) – wie die Klägerin – Netto-Jahresar- beitszeiten von 1'831 Stunden (2'083 – 252) im Schuljahr 2024/25 und 1'827 Stunden (2'079 – 252) im Schuljahr 2023/24. Im hier massgeblichen Schuljahr 2020/21 betrug die Brutto-Jahresarbeitszeit 2'104 Stunden und die Netto-Jahresarbeitszeit bei einem Ferienanspruch von 30 Tagen somit 1'852 Stunden, was bei einem Beschäftigungsgrad von 80% die in den Zeiterfassungstabellen der Klägerin erwähnte Anzahl jährlicher Soll-Stunden von 1'481,6 ergibt.