Im aktuellen Schuljahr 2024/25 beträgt die Brutto-Jahresarbeitszeit demnach 2'083 Arbeitsstunden, im vorherigen Schuljahr 2023/24 betrug sie 2'079 Arbeitsstunden. Daraus resultieren nach Abzug der Ferientage für über 60- jährige Mitarbeitende mit einem Ferienanspruch von 30 Tagen oder 252 Stunden (6 Wochen à 42 Stunden) – wie die Klägerin – Netto-Jahresar- beitszeiten von 1'831 Stunden (2'083 – 252) im Schuljahr 2024/25 und 1'827 Stunden (2'079 – 252) im Schuljahr 2023/24.