Die Berechnung des Stundenlohns von brutto Fr. 82.40 basiert auf einem Bruttojahreslohn von Fr. 152'215.00 geteilt durch 1'848 Stunden Nettojahresarbeitszeit (Klage, S. 13). 329 der 499 geltend gemachten Überstunden entfallen auf angebliche Mehrarbeit der Klägerin im Zeitraum August bis Dezember 2020; die restlichen 170 Überstunden will die Klägerin von Januar bis März 2021 geleistet haben (vgl. Klage, S. 12 f.).