II. 1. Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die finanzielle Entschädigung von insgesamt 499 Überstunden zu einem Stundenlohn von brutto Fr. 82.40, was unter Hinzurechnung eines Überstundenzuschlags von 25% einen Betrag von brutto Fr. 51'397.00 ergibt (Fr. 41'117.60 [Fr. 82.40 x 499] + Fr. 10'279.40 [25% von Fr. 41'117.60]). Darin ist die eingeklagte Summe von Fr. 51'000.00 enthalten. Die Berechnung des Stundenlohns von brutto Fr. 82.40 basiert auf einem Bruttojahreslohn von Fr. 152'215.00 geteilt durch 1'848 Stunden Nettojahresarbeitszeit (Klage, S. 13).