3. Im weiteren Schriftenwechsel (Replik vom 17. April 2023; Duplik vom 18. August 2023; Triplik vom 20. September 2023; Quadruplik vom 28. September 2023) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. 4. Mit Verfügung vom 26. April 2024 lud der instruierende Verwaltungsrichter die Parteien zu einer Hauptverhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung auf den 20. August 2024 vor. Gleichzeitig wurden die Parteien über die Zusammensetzung des Gerichts sowie die Beweislastverteilung aufgeklärt.