1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin wegen widerrechtlicher Kündigung des Anstellungsverhältnisses eine Entschädigung in Höhe von Fr. 16'500.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. Mai 2022 zu bezahlen. 1.2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'500.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Klägerin (Vertreter) die Beklagte - 18 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten