Als die Beklagte ihre Fehleinschätzung offenbar erkannte, schrieb sie eine Stelle als HR-Fachperson aus. Die Stelle der Klägerin wurde somit letztlich nicht aufgehoben, sondern in die Abteilung Personal verschoben – wohlgemerkt ohne bei der Klägerin nachzufragen, ob sie mittlerweile wieder arbeitsfähig und an einer Rückkehr interessiert wäre (Protokoll, S. 20). Vor diesem - 15 -