3.5. 3.5.1. Die Klägerin macht ferner geltend, die Beklagte habe ihre Fürsorgepflicht verletzt. Sie habe für die Betreuung von rund […] Mitarbeitenden zu wenig Stellenprozente zur Verfügung gehabt und deshalb oft ihre Ferien absagen müssen, so auch um Kündigungen im Zuge der Reorganisation auszusprechen. Sie sei überlastet gewesen, und habe weder ihr Ferienguthaben von mittlerweile 85.5 Tagen noch ihren positiven Stundensaldo von rund 87 Stunden kompensieren können (vgl. Klage, S. 3; Klagebeilage 6). Sie habe deshalb bei […] um zusätzliche Stellenprozente oder um - 12 -