3.4. Die Beklagte beruft sich auf eine Kündigung aus organisatorischen Gründen. Sie bringt aber gleichzeitig vor, man habe versucht, die Klägerin vermehrt in die Abteilung Personal […] zu integrieren, um Synergien zu nutzen, auch im Hinblick auf die Stellvertretung bei Ferienabwesenheiten. Die Klägerin habe diese Bestrebungen jedoch konsequent abgeblockt. Generell sei die Klägerin einer engeren Zusammenarbeit sowohl mit der Abteilung Personal als auch mit ihrer Personalassistentin in G. ablehnend gegenübergestanden.