Ermöglicht habe dies der grosse Synergiegewinn durch Vereinheitlichung und Vereinfachung von Prozessen. Zudem habe die zunehmende Digitalisierung im Personalbereich zu einer Verschlankung von Prozessen geführt (Klageantwort, S. 4; Protokoll, S. 5, 17 f.). Die Beklagte räumte jedoch gleichzeitig ein, dass die zusätzliche Betreuung der rund […] Mitarbeitenden von G. mit gewissen Umpriorisierungen im Projektbereich, einer Neuverteilung der Aufgaben und einer Mehrbelastung im Team der Abteilung Personal sowie der Verlagerung von Arbeiten verbunden gewesen sei. Zudem hätten per 1. Januar 2022 zwei - 10 -