Der Klägerin seien diese Tatsachen bekannt gewesen. Als für G. verantwortliche Personalfachfrau sei sie in die aus wirtschaftlichen Gründen bereits […] vollzogenen Entlassungen involviert gewesen, wobei in dieser ersten Phase insbesondere Stellen im Bereich […] betroffen gewesen seien. Im weiteren Verlauf hätten weitere Optimierungen und Umorganisationen stattgefunden, wobei auch die zukünftige bessere Nutzung von Synergien angestrebt worden sei. So sei auch die Stelle im Bereich […] abgebaut und in die entsprechende Funktion in […] integriert worden.