Die Beklagte begründete die Aufhebung der Stelle im Kündigungsschreiben vom 25. Januar 2022 mit der Neuorganisation des Personalwesens von G. und dessen Eingliederung in die Abteilung Personal […]. Die bisherigen Aufgaben der Klägerin würden auf bestehende Stellen innerhalb […] verteilt (Klagebeilage 2). In der Klageantwort erklärte die Beklagte erstmals, die organisatorischen Änderungen würden mit der öffentlich bekannten schwierigen wirtschaftlichen Situation von G. im Zusammenhang stehen (Klageantwort, S. 3). Nach der Corona-Pandemie sei die […] von G. auf rund 80 % gesunken, was zu einem prognostizierten Defizit von rund […] geführt habe.