3.3. 3.3.1. Reorganisationen sind betriebliche Massnahmen, um einen Betrieb oder eine Behörde an veränderte Bedürfnisse und aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Ob eine Umstrukturierung angebracht ist, ist eine Frage der Verwaltungsorganisation und der gerichtlichen Überprüfung weitgehend ent- -8-