3.3.1, und WKL.2015.11 vom 10. November 2015, Erw. 3.1; Entscheid des Personalrekursgerichts 2-KL.2012.1 vom 23. November 2012, Erw. II/3.23). Einer der in § 10 Personalreglement aufgeführten sachlichen Kündigungsgründe ist die Aufhebung der Stelle aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen. In diesen Fällen ist den betroffenen Mitarbeitenden nach Möglichkeit eine andere zumutbare Stelle anzubieten, die ihren Fähigkeiten oder Erfahrungen entspricht (lit. a). -6-