am 23. Dezember 2021 eine befristete Stelle als HR-Fachperson ausgeschrieben, welche anschliessend in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übergegangen sei. Diese Stelle habe man ihr nie angeboten, obwohl sie ihren beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen entsprochen hätte. Die Klägerin erachtet es deshalb als erwiesen, dass die Beklagte sie habe loswerden wollen.