2. An der Verhandlung vom 14. Juni 2023 wurden die Klägerin sowie seitens der Beklagten C. (Leiterin Personal) und D. (Geschäftsführer G.) angehört. Der ebenfalls im Auftrag der Beklagten erschienene ehemalige […] B. wurde als Zeuge befragt. Alsdann erhielten die Parteien Gelegenheit zu einer abschliessenden Stellungnahme zum Beweisergebnis. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: