3. Im Rahmen des ihr mit Schreiben vom 3. Dezember 2021 gewährten rechtlichen Gehörs äusserte sich A. mit Stellungnahme vom 9. Dezember 2021 zur geplanten Neuorganisation des Personalwesens und der damit verbundenen geplanten Aufhebung ihrer Stelle bei G. (Klagebeilagen 7 und 8). 4. Mit Schreiben vom 25. Januar 2022 kündigte Q., handelnd durch […], das Anstellungsverhältnis mit A. per 30. April 2022 (Klagebeilage 2). B. 1. Am 5. September 2022 erhob A. beim Verwaltungsgericht Klage gegen Q. mit folgenden Anträgen: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 24'375.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 1. Mai 2022 zu bezahlen.