was den Kläger keineswegs in einem besseren Licht erscheinen liesse. 8.4. 8.4.1. Der Kläger begründet seinen zweiten Berichtigungsantrag im Wesentlichen damit, es treffe nicht zu, dass er sich aufgrund des "Kulturwandels" anlässlich des Zusammenschlusses der Forstbetriebe X. und Y. nicht auf die neue Situation habe einstellen können. Der Zusammenschluss habe äusserst wenig Einfluss auf seine tägliche Arbeit gehabt und er habe sich ohne Probleme auf die neue Situation einstellen können. Bezeichnenderweise sei es seinerseits seit dem genannten Zusammenschluss auch zu keinen Fehlern oder "Misstritten" gekommen.