8.3.4. Die Behauptung des Klägers, die Beklagte habe mit der Erwähnung seiner ruhigen und zurückhaltenden Art seine Leistungen disqualifizieren wollen, überzeugt nicht. Das Arbeitszeugnis ist auf Seite 2 gegliedert nach Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz. Die gerügten Attribute befinden sich bei den Ausführungen zur Sozialkompetenz. Schon aus diesem Grund besteht bei objektiver Betrachtung keine Gefahr, dass ein potenzieller Arbeitgeber den Hinweis auf die ruhige und zurückhaltende Art als verdeckten Hinweis auf Leistungsmängel interpretieren könnte. Gegen eine solche Auslegung spricht auch die Angabe, die Vorgesetzten hätten diese Art geschätzt.