Bei einem positiven Testergebnis, einer Verweigerung des Klägers, einen Test durchzuführen oder aber bei einer Verweigerung des Klägers, den zuständigen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, werde der Gemeinderat über das weitere Vorgehen entscheiden. Diese Vereinbarung gelte ab sofort bis im Dezember 2020. Danach werde über das weitere Vorgehen entschieden (Klageantwortbeilage 3).