Es sei darüber hinaus klar kommuniziert worden, dass anfangs Oktober 2020 eine Überprüfung der Zielerreichung erfolgen werde. Dabei sei dem Kläger selbstverständlich auch klargemacht worden, dass die Nichtbewährung während der angesetzten Probezeit eine längerfristige Fortführung der Anstellung verunmöglichen werde und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hätte. Dem - 26 -