5.2.1. Der Kläger führt aus, ihm sei zu keiner Zeit bewusst gewesen, dass ihm die Kündigung drohe. Zwar hätten im November 2019 und Juni 2020 Mitarbeitergespräche stattgefunden. An jenen Gesprächen seien jedoch lediglich Ziele festgehalten worden, welche in den folgenden Monaten beobachtet werden sollten. Diese Vorgaben seien unter dem Titel "Vereinbarung – Bedenkzeit – Bilanz" festgehalten worden. Eine Kündigung sei ihm dabei nie angedroht worden und auch nie Thema der Gespräche gewesen. Zumal die vom Kläger bestrittenen Vorwürfe eher untergeordneter Natur gewesen seien und ein seit über 25 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis kaum ins Wanken hätten bringen dürfen (Klage, S. 8).