Auch das Einzelcoaching, welches die Beklagte im Jahr 2020 organisiert und finanziert hatte, macht deutlich, dass sich die Beklagte veranlasst sah, mit einer personellen Massnahme korrigierend auf das Verhalten des Klägers einzuwirken. Hauptsächlich ist aufgrund der Partei- und Zeugenbefragung eine gewisse Launenhaftigkeit des Klägers erstellt. Der Kläger räumte auf den Vorhalt, dass er am Morgen teilweise launisch gewesen sei, immerhin ein, dass jeder einmal einen schlechten Tag habe (Protokoll, S. 33).