Er führte dazu aus, gegen Ende der Anstellung sei das Sozialverhalten des Klägers eher schlechter geworden. Er sei am Morgen teilweise wütend zur Arbeit erschienen und habe ausgerufen. Anschliessend habe er sich wieder beruhigt und seine Arbeit gemacht (Protokoll, S. 39). Das beschriebene Sozialverhalten sah D. jedoch in Verbindung mit dem Alkoholkonsum des Klägers, wohingegen dieser gegenüber dem Vorgesetzten angegeben hätte, dass er zu Hause ein Problem habe (vgl. Protokoll, S. 39). Gemäss D. seien sowohl die Arbeitseinstellung als auch die Arbeitsmotivation des Klägers vorhanden gewesen.