4.6.5. Anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht gab der Zeuge F. bezüglich des Verhaltens des Klägers im Wesentlichen zu Protokoll, dass gegen Ende seiner Anstellung niemand mehr mit dem Kläger habe zusammenarbeiten wollen. Die Stimmung sei negativ gewesen und der Kläger sei als launisch erlebt worden. Kennengelernt habe er den Kläger als aufgestellten und fröhlichen Familienvater. Mit der Zeit habe seine Arbeitsmotivation abgenommen (Protokoll, S. 25). Der Zeuge G. äusserte, er habe mit der Zeit nicht mehr das Gefühl gehabt, dass der Kläger bei der Arbeit motiviert sei. Er sei am Morgen zur Arbeit gekommen und habe gebrummt, wenn es ihm nicht gepasst habe.