In den Gesprächen vom 12. und 26. Juni 2020 wurde dem Kläger sodann vorgehalten, dass seine Arbeitseinstellung schon im Rahmen des Mitarbeitergesprächs 2019 negativ beurteilt worden sei, er als mehrheitlich launisch und negativ wahrgenommen werde und eine Zusammenarbeit mit ihm für die Vorgesetzten und Kollegen nicht mehr tragbar sei (Klageantwortbeilage 4). Als Ziele wurden definiert, dass der Kläger einen respektvollen Umgang mit anderen zu pflegen sowie die Hierarchie zu akzeptieren und zu leben habe. Ferner dürfe - 21 -