der Planung, den Arbeitsvorbereitungen, der Auftragserteilung und der Produktion erhielt der Kläger zwischen 2017 und 2019 jeweils gute bis sehr gute Noten (Klageantwortbeilagen 1 f.). In den Jahren 2016 und 2017 erhielt der Kläger sodann die Gesamtbewertung "voll erfüllt" (Klageantwortbeilage 2). Auch im Juni 2020 wurden nicht die Leistungen, sondern das Verhalten des Klägers thematisiert (Klageantwortbeilage 4). Dies deckt sich auch mit der Zeugenaussage von K. vor Verwaltungsgericht, wonach ihm bezüglich der Leistung des Klägers zugetragen worden sei, dass er durchwegs eine gute Leistung erbracht habe, was auch die Mitarbeitergespräche zeigen würden (Protokoll, S. 13 f.).