Der Gemeinderat stellt fest, dass kein Potential für eine andere Anstellung innerhalb der Gemeindeverwaltung X. besteht. Damit wird beschlossen, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. b, c und d des Personalreglements der Gemeinde X. zu erfolgen hat. - 15 -