her oder später zum Thema werden könnte, wenn die Ziele nicht erreicht würden. Laut dem betreffenden Gesprächsprotokoll gab der Kläger entsprechend an, er möchte eine langfristige Anstellung bei der Beklagten und strebe deshalb, wie vereinbart, eine Verbesserung an (Klagebeilage 6, S. 4). Am 27. Oktober 2020 lud der Gemeindeammann den Kläger per WhatsApp-Nachricht zu einem Gespräch auf den 29. Oktober 2020 ein. Als Themen wurden "Besprechung der Zielerreichung" und "weiteres Vorgehen" genannt. Dem Kläger wurde ferner mitgeteilt, wer an diesem Gespräch teilnehmen werde und es wurde ihm empfohlen, zu diesem Gespräch eine Person seines Vertrauens einzuladen (Replikbeilage 2).