2020 von K. zugesandte WhatsApp-Nachricht, worin er zu einer Besprechung am 29. Oktober 2020 eingeladen wurde, habe keinen Hinweis auf eine Kündigung enthalten. Er sei in der Folge am 28. Oktober 2020 von D. zu einem gleichentags stattfindenden Gespräch eingeladen worden, ohne dass dieser den Grund dafür genannt habe. Anlässlich dieses Gespräches sei dem Kläger auf die Frage, worum es beim anstehenden Gespräch am 29. Oktober 2020 gehe, erstmals mitgeteilt worden, dass ihm morgen gekündigt werde und es sei ihm Gelegenheit gegeben worden, bis am nächsten Tag Stellung zu nehmen. Tags darauf sei ihm gekündigt worden, ohne dass er angehört worden sei. Zwar hätten im November 2019 und Juni