4.2. An der Verhandlung vom 30. Mai 2022 hat das Verwaltungsgericht den Kläger und seitens der Beklagten D. (Abteilungsleiter Wald und Landschaft) und E. (Stellvertretender Abteilungsleiter Wald und Landschaft) zur Sache befragt. Als Zeugen wurden K. (vormaliger Gemeindeammann), F. (Forstwart und Maschinist), G. (Forstwart), H. (externer Bauunternehmer), I. (Coach) und J. (Ehefrau des Klägers) einvernommen. Alsdann konnten die Parteien mit je zwei Schlussvorträgen zum Beweisergebnis Stellung nehmen. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: