2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. MWST und Auslagen. 2. Mit Klageantwort vom 14. Juli 2021 beantragte die Einwohnergemeinde die kostenfällige Abweisung der Klage. 3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 24. September 2021; Duplik vom 29. November 2021) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. 4. 4.1. Mit Verfügungen vom 21. und 22. April 2022 wurde zu einer Hauptverhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung auf den 30. Mai 2022 vorgeladen. Gleichzeitig wurden die Parteien über die Beweislastverteilung aufgeklärt.