3.2. Der Satz in Absatz 4 des Arbeitszeugnisses "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitenden war im Allgemeinen korrekt" ist wie folgt abzuändern: "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitenden war einwandfrei". - 38 - 3.3. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin innert 20 Tagen nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids ein im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.1 und 3.2 korrigiertes Arbeitszeugnis auszustellen. 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.