1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Schadenersatz in der Höhe von Fr. 5'637.75 (Lohnausfall vom 18. September 2021 bis 31. Januar 2022) nebst Zins zu 5 % seit dem 18. September 2021 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Entschädigung wegen widerrechtlicher fristloser Kündigung von Fr. 20'000.00 zu bezahlen. 3. 3.1. Es wird davon Vormerk genommen, dass sich die Beklagte dazu bereit erklärt hat, das Arbeitszeugnis in Absatz 2 durch folgende zwei Aufgaben zu ergänzen: "- Sterilisation der Instrumente - Verantwortung für das Lager und die Bestellungen."